Ein Logo kann durch eine Markenanmeldung
beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden.
Der Schutz einer Marke, früher Warenzeichen, erstreckt
sich auf bestimmte Waren- und Dienstleistungen, die bei der
Markenanmeldung festgelegt werden müssen. Dafür
stehen 45 Waren- und Dienstleistungsklassen zur Verfügung.
Enthält ein Logo auch Wortbestandteile wird eine so genannte
Wort-/Bildmarke angemeldet. Besteht das Logo nur aus grafischen
Elementen kommt eine Bildmarke zur Anmeldung. Da das Marken-
und Patentamt selbst nicht prüft, ob ältere Rechte
bereits bestehen, das Logo in identischer oder ähnlicher
Form bereits angemeldet wurde, sind vor der Markenanmeldung
Bildmarken-Recherchen nach der Vienna-Klassifizierung notwendig,
um später teure Markenstreitigkeiten zu vermeiden.
Allgemeine Informationen und Tipps zu Markenrecht,
Markenschutz und weitere Dienstleistungen für Markenanmeldung,
Marken- und Firmennamen-Recherchen erhalten Sie auf www.markenservice.net
Diese Informationen werden Ihnen von der Kanzlei
Prehm und Klare Rechtsanwälte, Spezialisten für
Markenrecht, zur Verfügung gestellt. Impressum |